
Kfz Hauptuntersuchung (HU) - Plakette fällig?
Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.
Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert. Deshalb gilt: auch die GTÜ führt die Kfz Hauptuntersuchung inkl. "Abgasuntersuchung" für Sie durch und stellt die entsprechende HU-Plakette aus.
Die Kfz Hauptuntersuchung durch den GTÜ-Partner
Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure durch eine kompetente Kfz Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Bei der Kfz Hauptuntersuchung überprüfen GTÜ-Prüfingenieure alle in der "Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel" festgelegten Punkte genau. Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung, bei der Fahrzeuge nicht zerlegt werden müssen. Voraussetzung für die Anbringung der HU-Plakette ist außerdem die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO.
Kfz Hauptuntersuchung, HU-Plakette und mehr mit der GTÜ
Die GTÜ ist nicht nur Ihr Partner für eine Kfz Hauptuntersuchung und die Ausstellung der HU-Plakette. Auch andere Prüfungen an Fahrzeugen können durch die GTÜ-Partner übernommen werden. So führen wir zum Beispiel auch für Sie durch:
- Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
- Gutachten nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Tempo 100 Untersuchungen
- Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
- und viele andere Untersuchungen.
Auch zum Thema Feinstaubplakette informieren wir Sie gern. Finden Sie bei uns heraus, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und welche Möglichkeiten es im Bereich der Nachrüstung gibt, um eine grüne Plakette zu erhalten.
Ihr Ansprechpartner für Kfz Hauptuntersuchung in Nehren
GTÜ Kfz-Prüfstele Nehren / ISB Rehband GmbH
Reutlinger Straße 29
72147 Nehren
Tel: 07473 9508877
info@kfz-pruefstelle-nehren.de
www.kfz-pruefstelle-nehren.de
Vor Ort führen wir KFZ Hauptuntersuchungen in unseren Partner-Werkstätten durch:
Wir betreuen das Gebiet zwischen Mössingen, Tübingen, Rottenburg, Reutlingen und Hechingen / Balingen / Albstadt.
Hechinger Str. 4
72810 Gomaringen
www.hamze-autoservice.de
Karosseriebau&Autolackierung
Rammertstraße 14
72145 Hirrlingen
www.krajnc.de
Wannweiler Straße 47
72138 Kirchentellinsfurt
Kfz-Technik Balaban
Inh. Hasan Balaban
Kfz Werkstatt
Meisenweg 8
70771 Leinfelden-Echterdingen
www.kfz-technik-balaban.de
Holbeinstr. 22
72622 Nürtingen
Ofterdingerstraße 28
72116 Mössingen
Hechingerstraße 28
72131 Ofterdingen
www.autopro-bux.de
Hechinger Straße 42
72131 Ofterdingen
www.boxengasse-ofterdingen.regional.de
Alexander Feil
Mössinger Str. 8
72131 Ofterdingen
Inh. Muhammet Güney
Hirschäckerstraße 7
72770 Reutlingen – Ohmenhausen
Inhaber Andreas Ott
Karl Henschel Str.5
72770 Reutlingen
Heubergerstraße 9
72766 Reutlingen
www.sdcars-kfz.de
Fragen – Antworten
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.
Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
Die Abfolge der Farben wiederholt sich nach sechs Jahren.

Mit den Checklisten bereiten Sie Ihr Kfz auf die Hauptuntersuchung vor oder erhalten Infos zur Schadstoffplakette u.v.m.
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben dem erhöhten Prüfentgelt ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)
ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, informieren wir Sie hier über die geltenden Vorschriften und Regeln.