Oldtimergutachten

 

H-Kennzeichen

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte direkt an den GTÜ-Prüfingenieur vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner für Oldtimer-Begutachtung

Sie brauchen keine langen Wege auf sich zu nehmen, wir begutachten Ihren Oldtimer vor Ort.

Wir betreuen das Gebiet zwischen Mössingen, Tübingen, Rottenburg, Reutlingen und Hechingen / Balingen / Albstadt.

Telefon: 07473 9508877

Oldtimer Informationen

Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst in unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

Mehr Informationen über die Young- und Oldtimer finden Sie unter GTÜ-Classic »

GTÜ informativ: 17 Fragen und Antworten zu Oldtimer und der neuen Richtlinien »